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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Geschäftsbedingungen (PDF)


1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der think software GmbH. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware durch den Kunden gelten diese Geschäftsbedingungen als vereinbart.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von think software GmbH bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von think software GmbH sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von think software GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von think software GmbH festgelegt; ergänzend gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen der zwischen think software GmbH und dem Kunden bestehenden Lizenz, Wartungs- und Updateverträge sowie weiterer anwendbarer Besonderer Geschäftsbedingungen von think software GmbH. Sofern Lizenz, Wartungs- und Updateverträge oder besondere Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen enthalten, gelten diese. Die think software GmbH ist in der Annahme von Verträgen frei.
2.3 think software GmbH behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor. 2.4 Bestellungen von Kunden werden mit Lieferung verbindlich.
2.5 Vertragsverhältnisse für Club, Wartungs- und Supportverträge entstehen allein durch die erstmalige Zahlung einer Club, Wartungsund Supportrechnung. Diese Vertragsverhältnisse werden wenn nichts anderes vereinbart worden ist auf ein Jahr geschlossen und können jeweils per spätestens 30. September zum Ende des Jahres mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden.

3. Installation, Schulung, Beratung
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch think software GmbH als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden separaten Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, sorgt der Kunde für alle Voraussetzungen damit think software GmbH ihre Leistungen erbringen kann.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die auskunftserteilende Partei.

4. Mängelrüge; Leistungsumfang
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler think software GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind think software GmbH unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich anzuzeigen.
4.2 think software GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
4.3 think software GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
4.4 Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggeber innert 21 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandung erhoben hat.

5. Preise
5.1 Die Preise verstehen sich netto ausschliesslich Verpackungs- und Frachtspesen. Massgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
5.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach Aufwand berechnet. 5.3 think software GmbH ist an die angegebenen
Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

6. Lieferfrist
6.1 Von think software GmbH genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
6.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung das Lager von think software GmbH verlassen hat.
6.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die think software GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von think software GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten – hat think software GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen think software GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

7. Annahmeverzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist think software GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt think software GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder think software GmbH einen höherer Schaden nachweist. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über.

8. Gefahrübergang, Gewährleistung
8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. think software GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
8.2 Der Kunde ist für die Auswahl von Software verantwortlich. Produkte der think software GmbH können im Internet bezogen werden und 30 Tage kostenlos getestet werden. think software GmbH übernimmt keine Garantie für die Eignung der gelieferten Software für den Einsatzzweck des Kunden. Geöffnete oder voll lizenziere Software kann nicht zurück genommen werden.
8.3 Soweit think software GmbH Software gemäss gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese gemeinsam mit dem Mitarbeiter von think software GmbH unverzüglich testen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
8.4 think software GmbH kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Massgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann think software GmbH darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austauschs hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
8.5 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. think software GmbH wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Massnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen.
8.6 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 4.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

9. Haftung
9.1 Eine Haftung von think software GmbH für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechts- grund – einschliesslich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und ausservertraglicher (deliktischer) Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch think software GmbH oder wurde durch think software GmbH grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
9.2 think software GmbH haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. think software GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Massnahmen – insbesondere Programm und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders hätte verhindern können.

10. Zahlung
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist think software GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
10.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von think software GmbH anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
10.3 Schuldet der Kunde think software GmbH mehrere Zahlungen gleichzeitig, werden mit einer eingehenden Zahlung zunächst seine Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen bzw. Lizenzverträgen, dann aus sonstigen von think software GmbH erbrachten Leistungen und Lieferungen, dann seine Verbindlichkeiten aus Updateverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen getilgt.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1 think software GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Es gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von think software GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
11.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für think software GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadenrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an think software GmbH ab. think software GmbH nimmt die Abtretung an.
11.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräusserung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an think software GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von think software GmbH hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. think software GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.
11.4 Eine Be oder Weiterverarbeitung der von think software GmbH gelieferten Ware erfolgt für think software GmbH. think software GmbH erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorhaltsware.
11.5 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt think software GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
11.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist think software GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. think software GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräusserungserlös zu befriedigen.
11.7 Bei einem Rücknahmerecht think software GmbHs gemäss vorstehendem Absatz ist think software GmbH berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von think software GmbH den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
11.8 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
11.9 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

12. Umfang der Rechtseinräumung
12.1 think software GmbH behält an der gelieferten Software die Urheber und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise auch Dritter sind zu beachten.
12.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Programmträger erhaltenen Software. Diese dürfen nur soweit technisch zwingend erforderlich zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.
12.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Weiterveräusserung der auf dem übergebenen Programmträger enthaltenen Software nicht zulässig.
12.4 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder anwendbaren Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet think software GmbH im Rahmen ihrer Standard Update & Pflegeverträge an.
12.5 Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig. think software GmbH behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs.2 des Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebener Beschränkungen zu beachten.

13. Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, think software GmbH von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und think software GmbH auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. think software GmbH ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit think software GmbH geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit think software GmbH geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von think software GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

15. Datenschutz
Der Kunde ermächtigt think software GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und in der Darstellung nach Aussen als Referenzen zu verwenden.

16. Schlussbestimmungen
16.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksame Bestimmung möglichst nahe kommt.
16.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von think software GmbH ist der jeweilige Sitz von think software GmbH.
16.3 Als Gerichtsstand wird ein schweizerisches Gericht nach Wahl des Lizenzgebers vereinbart. Für Fragen wenden Sie sich bitte an:

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